Familien unterstützen

  • Beratung

1. Frühere Hilfen

Das Angebot der frühen Hilfen in Singen richten sich an Eltern und Kinder, ab der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr. Diese werden frühzeitig gefördert und unterstützt, um eine gute Entwicklung zu ermöglichen und mögliche Risikofaktoren zu erkennen und abzumildern. Die Eltern werden gestärkt, Schutzfaktoren ausgebaut und stützende Netzwerke für die Familien gefördert.

 

Auf folgender Homepage erhalten Sie nähere Informationen:

https://www.lrakn.de/fruehe-hilfen/home

 

2. Willkommen in Singen- Wegweiser für Eltern mit Neugeborenen

Die frühen Hilfen sind Angebote für alle werdenden Eltern und Mütter und Väter von Säuglingen und Kleinkindern unter 3 Jahren. Das Willkommensbuch ist für alle Eltern in Singen, die ein Baby bekommen haben. In dem Willkommensbuch befindet sich gezielte Informationen und Anlaufstellen rund um die neue Lebenssituation, sowie Gutscheine für unterschiedliche Angebote.


Im Familienzentrum Markus können Sie dieses Willkommensbuch erhalten. Bitte rufen Sie vorher an und bringen Sie als Nachweis das Begrüßungsschreiben der Stadt Singen mit, welches Sie im Bürgerzentrum zur Geburt Ihres Kindes erhalten haben.

Willkommen in Singen

3. KiJu Karte
Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind wichtig für eine gesunde Entwicklung und die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. Die in Singen vorhandenen vielfältigen Angebote aus den Bereichen Sport, Musik, Kultur, Bildung und Freizeit sollen deshalb für alle Singener Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren zugänglich sein- unabhängig vom Familieneinkommen. Aus diesem Grund haben die Stadt Singen und der Verein Kinderchancen gemeinsam die KiJu- Karte für Familien mit geringem Einkommen ins Leben gerufen. Sie soll durch attraktive Ermäßigungen mehr Teilhabe ermöglichen. Damit möglichst viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche die Karte nutzen können, erfolgt deren Ausgabe ohne großen bürokratischen Aufwand an vielen verschiedenen Ausgabestellen, zum Beispiel bei uns im Käthe- Luther-Kinderhaus und Familienzentrum.

 

4. Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

 

Auf folgender Homepage erhalten Sie nähere Informationen:
https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/sozialamt/bildungs-+und+teilhabepaket


5. Kostenübernahme
Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten) oder in der Kindertagespflege.

 

Die Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern in der Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen ist ein Angebot der Jugendhilfe, welche im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in den §§ 22 – 24 geregelt ist. Die Betreuung in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren kann als alleinige Betreuungsform oder ergänzend zur Kinderkrippe gewählt werden.

 

Die Betreuung ab 3 Jahren kann nur ergänzend zu Kindergarten/-Tageseinrichtung, Hort oder Schule gewählt werden, wenn ein alleinerziehender Elternteil oder beide zusammenlebende Elternteile arbeiten. In diesen Fällen decken die Zeiten bei der Kindertagespflege, die Zeiten außerhalb der Institutionen (Kindertageseinrichtung / Schule) ab. Das Jugendamt ist über die Sicherstellung des Förderungsauftrages hinaus zuständig für die Übernahme der Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten/-tagesstätte/Hort/Krippe), wenn den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist einkommensabhängig

 

Auf folgender Homepage erhalten Sie nähere Informationen:

https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/kinder_+jugend+und+familie/kindertagesbetreuung

6. Kooperationspartner

Als Ort der Bildung, Erziehung und Betreuung sichert das Kinderhaus das Wohl und die Rechte des Kindes. Um das Wohl des Kindes und seiner gesamten individuellen Entwicklung zu unterstützen und sichern, kooperieren wir mit verschiedenen Facheinrichtungen. Voraussetzung dafür ist eine Schweigepflichtentbindung durch die erziehungsberechtigten Personen.

 

Konkret heißt das:

  • Musikschulen (Singen- Bewegen- Sprechen)

  • Interdisziplinäre Frühförderstelle

  • Kinderärzte

  • Sozial- Pädiatrisches- Zentrum

  • Gesundheitsamt

  • Kooperation mit staatlichen Schulämtern

  • Jugendamt

  • Erziehungsberatungsstellen

  • Luther Kirchengemeinde und Südstadtgemeinde

  • Psychologische Beratungsstelle

  • Sprachheilkindergarten

  • Sonnenlandschule

  • Jugendzahnpflege

  • Kooperationsschulen

  • andere Grundschulen/ Grundschulförderklasse

  • Buchhandlung

  • Therapeuten

  • Stadtbücherei

  • Hörberatungsstelle

  • Landratsamt

  • andere Kindergärten

  • Familienberatung

Die Familienberatung ist eine kostenlose Beratungsmöglichkeit für Eltern. Diese Beratungsmöglichkeit hat die Stadt Singen in verschiedenen Kindertageseinrichtungen, seit September 2011, hier unter der Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Singen, für Sie als Eltern installiert.

 

Die Hilfen der Familienberatung eröffnen sich für Sie in der Unterstützung, Entlastung und den unterschiedlichen Hilfen für sie als Eltern, um Ihnen Möglichkeiten zu eröffnen, unbelasteter ihr Familienleben gestalten zu können. Als Eltern sind Sie dich wichtigsten Bezugspersonen für ihre Kinder. Sie vermitteln Werte und Einstellungen und geben ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Um Sie in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen, haben Sie durch die Familienberatung die Möglichkeit bei Problemen die sich im Familienleben ergeben im geschützten Rahmen die Beratung in den Räumen des Familienzentrums zu nutzen.

 

Die Problemlagen in einer Familie können geprägt sein von:

  • seelische Nöte, ausgelöst z.B. durch Gewalt, Süchte, Trennungs- und Scheidungssituationen

  • psychische Erkrankungen

  • Entwicklungsdefizite bei den Kindern

  • Alleinerziehende Mütter und Väter

  • Sprachschwierigkeiten aufgrund von Migrationshintergrund

  • Keine Kontakte durch Zuzug der Familie

  • soziale Nöte, z.B. Armut, Arbeitslosigkeit, Überschuldung

Als Familienberaterin ist es u.a. meine Aufgabe:

Sie als Eltern auf der Suche nach Antworten auf schwierige Fragen zu unterstützen, und mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

  • Sie an Fachkräfte/Fachstellen in der näheren Umgebung weitervermitteln

  • Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen behilflich zu sein

  • Sie bei der Kommunikation mit Behörden zu unterstützen bzw. Sie auch bei Behördengängen zu begleiten.

  • Ihnen unterstützend in Not/Krisenzeiten zur Seite zu stehen

  • Sie zu unterstützen bei Inanspruchnahme von Rechtsansprüchen und Hilfsmaßnahmen

Durch die Kooperation mit den Beratungsstellen und den verschiedenen Netzwerken im Raum Singen, können Sie als Eltern in allen Bereichen Unterstützung erfahren, wann immer sie benötigt wird.

  • SINFAB

SINFAB ist ein trägerübergreifendes Programm, das interessierte Menschen zu Ehrenamtlichen ausbildet. Diese werden im sozialen und kulturellen Bereich aktiv.

 

Nach der Qualifizierung in vier Basismodulen entscheiden sich die Ehrenamtlichen für einen Bereich. 

 

Als SINFAB-Mentorin oder -Mentor können Sie ehrenamtlich in KiTas, Grund- und Stadtteilschulen mitarbeiten. Sie können Elterntreffs oder Eltern-Kind-Gruppen anbieten.

 

Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Familienberaterin Andrea Kohler.

 

 

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