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VSA Schwarzwald-Bodensee
FB Tagesstätten für Kinder
Julius-Bührer-Straße 2
78224 Singen
Anprechpartnerin:
Melissa Staiger-Nkabou
(07731) 18558 - 46
Im Orientierungsplan wird der Bildungsauftrag konkretisiert. Der Orientierungsplan versteht sich als Bildungskompass für pädagogische Fachkräfte, für Träger, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte. Verbindlich in den Zielen gibt er Orientierung und Impulse für die pädagogische Arbeit und Hilfestellung für einen achtsamen und förderlichen Umgang mit den Kindern.
„Du hast das Recht, genauso geachtet zu werden wie ein Erwachsener, du hast das Recht, so zu sein wie du bist. Du musst dich nicht verstellen und so sein, wie die Erwachsenen es wollen. Du hast ein Recht auf den heutigen Tag, jeder Tag deines Lebens gehört dir, keinem sonst. Du, Kind wirst nicht erst Mensch, du bist ein Mensch.“
(Zitat von J. Korczak)
In den Bildungs- und Entwicklungsfeldern wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kinderhauses konkretisiert. Die sechs Bildungs- und Entwicklungsfelder sind eng miteinander verknüpft.
Auf Folgender Homepage erhalten Sie nähere Informationen:
http://kindergaerten-bw.de/,Lde/Startseite/Orientierungsplan
„Hilf mir, es selbst zu tun. Zeige mir, wie es geht. Tu es nicht für mich. Ich kann und will es alleine tun. Hab Geduld, meine Wege zu begreifen. Sie sind vielleicht länger, vielleicht brauche ich mehr Zeit, weil ich mehrere Versuche machen will. Mute mir Fehler und Anstrengung zu, denn daraus kann ich lernen.“
(Zitat von M. Montessori)
Es sind die eigenen Handlungen, über die das Kind sich ein Bild von der Welt macht und Vorstellungen über sich selbst entwickelt.
Selbstbestimmtes Spiel ist für die ganzheitliche Entwicklung des Kindes sehr entscheidend. Deshalb räumen wir dem Kind im Tagesablauf viel Zeit für das sogenannte Freispiel ein.
Das Kind bringt bereits zu Beginn der Krippen- und Kindergartenzeit sehr individuelle Bindungs- und Bildungsbiographien mit. Sie müssen als Ausgangspunkt für die Entwicklungsbegleitung des Kindes wahrgenommen werden.
Die pädagogischen Fachkräfte haben sowohl die Bildungsprozesse wie auch die Entwicklungsprozesse jedes einzelnen Kindes im Blick, um somit ein bewusstes und ganzheitliches Wahrnehmen zu gewährleisten. Schwerpunkt in der Beobachtung von Bildungsprozessen können die Themen und Motivationen des Kindes sein. So wird erkennbar wie ein Kind seine Möglichkeiten auslotet, wie es die Welt entdeckt und verstehen lernt.
Elementarbereich:
Unser „teiloffenes Konzept“ beinhaltet, dass sich das Kind an seiner Stammgruppe und der Bezugsfachkraft orientieren kann. Ebenso kann es seine Bildungsinsel frei wählen.
Im Käthe-Luther-Haus gibt es sieben Bildungsinseln, welche thematisch aufgebaut sind. Sie fördern die sozialen, emotionalen, motorischen, kognitiven und motivationalen Kompetenzen des Kindes sowie die Kreativität des Kindes. Um seinen individuellen Lernzugang zu finden, steht dem Kind sämtliches Material der vorbereiteten Umgebung zur Verfügung. Somit wird das Kind in seinem Bildungsprozess begleitet und unterstützt.
„Kinder sind keine Fässer, die gefüllt sein wollen, sondern ein Feuer, was entfacht sein will.“
(Zitat von F. Rabelais)
gruppenübergreifende Arbeit Krippe:
Mit der gruppenübergreifenden Arbeit unterstützen und begleiten wir die sozialen, emotionalen, motorischen, kognitiven und motivationalen Kompetenzen des Kindes. Entsprechend der Interessen und Motivationen des Kindes können die Angebote der Räume individuell genutzt werden.
„Erst formen wir unsere Räume, danach formen sie uns.“
Räume wirken stumm, aber nachhaltig. Kinder brauchen Räume, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Die pädagogischen Fachkräfte nutzen die vorhandenen Räume und Materialien und gestalten sie absichtsvoll zu einer anregungsreichen Umgebung. Wie der Raum auf das Kind wirkt, kann die pädagogische Fachkraft nur aus der Perspektive des Kindes wahrnehmen. Die Gestaltung des Raumes muss Sorge dafür tragen, dass das Kind autonom sein kann, selbstwirksam handeln und selbstständig teilhaben kann am Leben in der Gemeinschaft.
Jedes Kind hat das Recht, an allen es betreffenden Entscheidungen entsprechend seinem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Das Kind zu beteiligen ist eine Pflicht der Erwachsenen, die im Sozialgesetzbuch sowie in den UN-Kinderrechtskonventionen festgehalten sind.
Partizipation ist ein Beitrag des Kindes zur Gestaltung des Zusammenlebens. Das Kind fühlt sich auf diesem Weg zugehörig und anerkannt. Es bekommt dadurch die Chance seine Umwelt zu verändern und zu gestalten. Das Kind wird mit seinen Erfahrungen und Ideen beteiligt, so entstehen soziales Engagement und gesellschaftliche Gestaltungsfähigkeit. Das Kind muss Kenntnisse haben, wie Demokratie funktioniert. Beteiligung (Partizipation) ist ein Prozess, der erlernt werden muss. Dies bedeutet: dem Kind wird die Möglichkeit gegeben, sich zu einem entscheidungs- und urteilsfähigen Menschen in einer demokratischen Gesellschaft heran zu entwickeln.
Konkret heißt das:
Ziele und Aufgaben der frühkindlichen Bildung und Erziehung beziehen sich auf jedes Kind. Um eine gerechte Teilhabe, die der Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Ausgangsbedingungen von Kindern Rechnung trägt, zu gewährleisten, benötigen einzelne Kinder besondere Unterstützung ihrer Entwicklungs- und Bildungsprozesse. Die pädagogische Fachkraft ist in besonderer Weise herausgefordert, das Entwicklungspotenzial jedes einzelnen Kindes zu erkennen und verantwortungsvoll damit umzugehen.
Für jedes Kind ist zu klären, wie der notwendige Unterstützungsbedarf eingelöst wird. Bei Kindern mit Behinderung kann dies im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten im Kindergarten, unterstützend durch Eingliederungshilfe und andere Stellen und Dienste wie z.B. Gesundheitsamt, Jugendamt, Frühförderung, Schulkindergarten oder heilpädagogische Dienste geschehen. Für eine bedarfsgerechte Förderung des Kindes ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit notwendig.
Konkret heißt das:
Individuelle Einzigartigkeit, Gemeinschaft und kulturelle Vielfalt in der Einrichtung bietet Lernpotential für alle Beteiligten und sollte als Chancen erkannt werden.
„Wir haben mehr gemeinsam, als wir annehmen.“
(Zitat von Prinz El Hassan ibn Talal)
Konkret heißt das:
Mit Übergängen werden Lebensereignisse bezeichnet, welche Veränderungen mit sich bringen. Ziel dabei ist es nicht, den Übergang möglichst schnell und „problemlos“ zu überwinden, sondern den Betroffenen die Zeit und die Unterstützung zu geben, selbst aktiv den Übergang zu bewältigen und sich in diesem Prozess als erfolgreich zu erleben.
Das Kind wird neue Wege gehen, sich in neuen Räumen zurechtfinden, sich mit unbekannten Tagesabläufen und Gewohnheiten vertraut machen, viele neue Kinder kennenlernen und zunächst noch fremden Erwachsenen begegnen. Damit das Kind erfolgreich startet und sich wohlfühlen kann, braucht es Begleitung, Orientierung und den Schutz durch Erwachsene. Wird eine Übergangssituation positiv erlebt und erfolgreich bewältigt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Übergänge auch gemeistert werden.
Dazu benötigt das sicher gebundene Kind Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Bindungsperson und exploriert in deren Anwesenheit ungestört. Die Bindungsperson wird als sichere Ausgangsbasis zur Erkundung der Umwelt wahrgenommen.
Übergänge werden durch eine sensible und individuelle Eingewöhnungsphase begleitet
„Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.“
(Zitat von A. Augustinus)
Eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und den pädagogischen Fachkräften ist Voraussetzung für eine gelingende Erziehungspartnerschaft. Im Mittelpunkt des gemeinsamen Handelns steht immer das Wohl des Kindes, deshalb sind die Erziehungsberechtigten wichtige Partner und Experten ihres Kindes. Durch den regelmäßigen Austausch zwischen pädagogischen Fachkräften und Erziehungsberechtigten wird dies gewährleistet.
Hier finden Sie unsere Konzeption.
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Melissa Staiger-Nkabou
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